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   BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98   

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BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98 (https://dejure.org/2000,1698)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 7 AZR 824/98 (https://dejure.org/2000,1698)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 7 AZR 824/98 (https://dejure.org/2000,1698)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahme

  • Judicialis

    BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; ; BSHG §§ 18 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620; BSHG §§ 18 ff.
    Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahme

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; BSHG §§ 18 ff.
    II. Arbeiten im Rahmen öffentlicher Verwaltung indizieren ihre Gemeinnützigkeit - Abstandnahme vom Erfordernis der Zusätzlichkeit im Einzelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 138
  • MDR 2000, 1136
  • NVwZ-RR 2000, 798
  • NZA 2001, 605
  • BB 2000, 1680
  • DB 2001, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 661/97

    Befristeter Arbeitsvertrag als Sozialhilfemaßnahmen

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98
    Ein Arbeitsvertrag kann wirksam befristet werden, wenn dadurch für den Hilfesuchenden Gelegenheit zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit iSv. § 19 Abs. 2 BSHG geschaffen werden soll (Bestätigung Senat 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - zVv.).

    Zutreffend sind die Vorinstanzen in Übereinstimmung mit den Parteien davon ausgegangen, daß die Parteien einen Arbeitsvertrag im Sinne des Arbeitsrechts abgeschlossen haben, auch wenn das beklagte Land als Sozialhilfeträger damit für die Klägerin zugleich eine Arbeitsgelegenheit iSd. § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BSHG geschaffen hat (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - EzA-SD 2000 Nr. 7, 13, zu I 1 der Gründe; BAG 9. Mai 1995 - 9 AZR 269/94 - nv., zu I 1 der Gründe; BAG 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 2 = EzA SchwbG 20 Nr. 1, zu B II 2 a der Gründe).

    Dies hindert jedoch nicht, den aufgrund rechtsgeschäftlicher Vereinbarung zustande gekommenen - wenn auch der sozialrechtlichen Obhut unterliegenden (BAG 9. Mai 1995 - 9 AZR 269/94 - nv., zu II 3 c der Gründe) - Arbeitsvertrag zwischen dem Hilfesuchenden und dem Arbeitgeber nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen und damit auch seine Befristung der Kontrolle zu unterziehen (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - aaO, zu I 4 b der Gründe).

    Dies bedeutet zugleich, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alt., Satz 2 BSHG die Befristung des Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt ist (ebenso BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - aaO, zu I 2 der Gründe).

  • LAG Berlin, 16.12.1997 - 5 Sa 122/97

    Arbeitsgerichtliche Feststellung des Bestehens eines unbefristeten

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98
    7 AZR 824/98 5 Sa 122/97.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. Dezember 1997 - 5 Sa 122/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 269/94

    Anspruch auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung in Arbeitsverhältnissen nach § 19

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98
    Zutreffend sind die Vorinstanzen in Übereinstimmung mit den Parteien davon ausgegangen, daß die Parteien einen Arbeitsvertrag im Sinne des Arbeitsrechts abgeschlossen haben, auch wenn das beklagte Land als Sozialhilfeträger damit für die Klägerin zugleich eine Arbeitsgelegenheit iSd. § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BSHG geschaffen hat (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - EzA-SD 2000 Nr. 7, 13, zu I 1 der Gründe; BAG 9. Mai 1995 - 9 AZR 269/94 - nv., zu I 1 der Gründe; BAG 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 2 = EzA SchwbG 20 Nr. 1, zu B II 2 a der Gründe).

    Dies hindert jedoch nicht, den aufgrund rechtsgeschäftlicher Vereinbarung zustande gekommenen - wenn auch der sozialrechtlichen Obhut unterliegenden (BAG 9. Mai 1995 - 9 AZR 269/94 - nv., zu II 3 c der Gründe) - Arbeitsvertrag zwischen dem Hilfesuchenden und dem Arbeitgeber nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen und damit auch seine Befristung der Kontrolle zu unterziehen (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - aaO, zu I 4 b der Gründe).

  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98
    Da somit die Befristung des Verlängerungsvertrags bereits wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 1 1.Alternative, Satz 2 BSHG wirksam ist, kann dahinstehen, ob sie auch durch den Sachgrund des sozialen Überbrückungszwecks (vgl. dazu BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 232/98 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 211 = EzA BGB § 620 Nr. 165, zu II 1 a der Gründe mwN; BAG 3. Oktober 1984 - 7 AZR 132/83 - BAGE 47, 44, 48) gerechtfertigt wäre.
  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 232/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - sozialer Überbrückungszweck als Sachgrund

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98
    Da somit die Befristung des Verlängerungsvertrags bereits wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 1 1.Alternative, Satz 2 BSHG wirksam ist, kann dahinstehen, ob sie auch durch den Sachgrund des sozialen Überbrückungszwecks (vgl. dazu BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 232/98 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 211 = EzA BGB § 620 Nr. 165, zu II 1 a der Gründe mwN; BAG 3. Oktober 1984 - 7 AZR 132/83 - BAGE 47, 44, 48) gerechtfertigt wäre.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98
    Die vereinbarte Befristung bedurfte, da der Klägerin der ihr andernfalls nach § 1 Abs. 1 KSchG zustehende Kündigungsschutz vorenthalten wurde, zu ihrer Wirksamkeit eines sie rechtfertigenden sachlichen Grundes (st. Rspr. des BAG Großer Senat 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht nicht den ursprünglichen Vertrag, sondern den zuletzt geschlossenen Vertrag über die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses der Befristungskontrolle unterworfen (st. Rspr., vgl. etwa 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130 mwN).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98
    Die mit der Schaffung einer Arbeitsgelegenheit verbundene Heranziehung des Hilfesuchenden zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit mag zwar im Verhältnis zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Hilfesuchenden einen Verwaltungsakt darstellen (vgl. BVerwG 13. Oktober 1983 - 5 C 66.82 - BVerwGE 68, 97).
  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 416/92

    Schwerbehindertenkündigungsschutz; Arbeit nach § 19 BSHG

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 824/98
    Zutreffend sind die Vorinstanzen in Übereinstimmung mit den Parteien davon ausgegangen, daß die Parteien einen Arbeitsvertrag im Sinne des Arbeitsrechts abgeschlossen haben, auch wenn das beklagte Land als Sozialhilfeträger damit für die Klägerin zugleich eine Arbeitsgelegenheit iSd. § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. BSHG geschaffen hat (BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - EzA-SD 2000 Nr. 7, 13, zu I 1 der Gründe; BAG 9. Mai 1995 - 9 AZR 269/94 - nv., zu I 1 der Gründe; BAG 4. Februar 1993 - 2 AZR 416/92 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 2 = EzA SchwbG 20 Nr. 1, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Vielmehr gehörte er zu den Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse angesichts der vorübergehenden Natur der Sozialhilfemaßnahmen in Form der "Hilfe zur Arbeit" (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 3 BSHG) befristet abzuschließen waren (vgl. BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - BAGE 92, 125, 128 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 216, zu I 2 der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 824/98 - BAGE 94, 138, 141 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 222, zu IV 2 der Gründe).
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 354/05

    Gleichbehandlung bei Vergütung

    Auch darf dadurch auf dem Waren- und Dienstleistungsmarkt keine Konkurrenz für die auf dem freien Arbeitsmarkt tätigen Privatunternehmen entstehen (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 824/98 - BAGE 94, 138, 141 f. mwN).

    So wird ohne weiteres davon ausgegangen, dass Arbeiten im Rahmen der öffentlichen Verwaltung in der Regel gemeinnützig sind (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 824/98 - aaO; W. Schellhorn/H. Schellhorn § 19 Rn. 9; Fichtner/Fasselt BSHG 2. Aufl. § 19 Rn. 7) und davon auch Tätigkeiten umfasst sind, die in der allgemeinen Verwaltung üblicherweise anfallen.

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2005 - 9 Sa 1843/04

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit, arbeitsrechtlicher

    Der Begriff der Gemeinnützigkeit in dieser Bestimmung knüpft an §§ 51 ff. AO an (BAG, Urteil vom 22.03.2000, AP Nr. 222 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 20/99

    Wahlberechtigung von Beschäftigten in einer Arbeitsgelegenheit nach § 19 Abs 1

    Beschäftigte, die aufgrund einer vom Sozialhilfeträger geschaffenen Arbeitsgelegenheit nach § 19 BSHG in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt werden (vgl. BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 661/97 - und vom 22. März 2000 - 7 AZR 824/98 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) sind nicht bereits nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG von der Wahl eines Betriebsrats ausgeschlossen.
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